Das Einpacken von Brötchen oder Obst vom Hotelfrühstück verstößt meist gegen die Hausordnung der Unterkünfte. Reiserechtsexpertin Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum erklärt, dass nur der Verzehr vor Ort während der Frühstückszeiten gebucht sei.
Viele Hotels weisen durch Aushänge im Frühstücksraum auf diese Regelung hin. Die entsprechenden Bestimmungen sind in den Geschäftsbedingungen oder der Hausordnung der Unterkunft festgehalten.
