Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erwägt eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte sie, aus ihrer Sicht sprechen gute Gründe für eine solche Reform. Das «Erschleichen von Leistungen» solle strafrechtlich neu bewertet werden.
Die Ministerin begründet ihren Vorstoß mit der hohen Ressourcenbindung in der Justiz. Die Verfahren könnten an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden, so Hubig zur geplanten Modernisierung des Strafrechts.
