Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für eine Milliarde Euro jährliche Unterstützung für Länder und Kommunen verabschiedet. Die Hilfen gelten rückwirkend ab 1. Januar 2026 und sind bis 2029 befristet. Ziel ist die Entlastung überschuldeter Gemeinden.
Die Mittel sollen lokalen Diensten wie Kitas, Schwimmbädern oder Theatern zugutekommen. Auch finanzstarke Bundesländer profitieren von der Regelung, die eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt.
