Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist das höchste deutsche Gericht und Hüter des Grundgesetzes. Seit seiner Gründung am 28. September 1951 in Karlsruhe entscheidet es über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und schützt die Grundrechte der Bürger. Mit seinen wegweisenden Urteilen prägt das Gericht maßgeblich die deutsche Rechtsordnung und Gesellschaft. Die 16 Verfassungsrichter, aufgeteilt in zwei Senate zu je acht Richtern, werden für zwölf Jahre gewählt. Bundestag und Bundesrat wählen je zur Hälfte die Richter, wobei eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Das BVerfG behandelt jährlich etwa 6.000 Verfahren, von denen jedoch nur etwa 2-3% zur Entscheidung angenommen werden. Seine Urteile sind bindend für alle anderen Gerichte und Staatsorgane und können nur durch eine Grundgesetzänderung überwunden werden.
Aufgaben und Verfahrensarten des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht verfügt über verschiedene Zuständigkeiten, die im Grundgesetz (Artikel 93) und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt sind. Die wichtigsten Verfahrensarten umfassen die Verfassungsbeschwerde, mit der Bürger ihre Grundrechte verteidigen können, sowie die abstrakte und konkrete Normenkontrolle, bei der die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen überprüft wird.
Die Organstreitverfahren klären Kompetenzstreitigkeiten zwischen Verfassungsorganen wie Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Seit 1951 hat das Gericht über 240.000 Verfahren bearbeitet, wobei etwa 95% Verfassungsbeschwerden waren. Der Erste Senat behandelt hauptsächlich Grundrechtsfragen, während der Zweite Senat für Staatsorganisationsrecht zuständig ist.
Wegweisende Urteile in der deutschen Geschichte
Das Lüth-Urteil vom 15. Januar 1958 markierte einen Wendepunkt in der deutschen Rechtsprechung. Das Gericht entschied, dass Grundrechte nicht nur Abwehrrechte gegen den Staat sind, sondern auch objektive Wertentscheidungen, die in alle Rechtsbereiche ausstrahlen. Erich Lüth, Präsident der Hamburger Presseclub, hatte zum Boykott eines Films von Veit Harlan aufgerufen.
Das Abhör-Urteil von 1970 stärkte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und setzte enge Grenzen für staatliche Überwachungsmaßnahmen. Im Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 entwickelte das Gericht das “Recht auf informationelle Selbstbestimmung” als eigenständiges Grundrecht weiter.
Von großer europapolitischer Bedeutung war das Maastricht-Urteil vom 12. Oktober 1993, in dem das Gericht die deutsche EU-Mitgliedschaft für verfassungskonform erklärte, aber gleichzeitig demokratische Grenzen der europäischen Integration aufzeigte. Richter Paul Kirchhof betonte damals: “Europa darf nicht zu einer Entdemokratisierung führen.”
Das Hartz-IV-Urteil vom 9. Februar 2010 verpflichtete den Gesetzgeber, das soziokulturelle Existenzminimum neu zu berechnen. Das Gericht stellte fest, dass die damaligen Regelsätze von 359 Euro nicht ausreichend begründet waren.
Verbindungen zu anderen Verfassungsorganen
Das Bundesverfassungsgericht steht in komplexen Beziehungen zu anderen Staatsorganen. Die Bundesregierung und der Bundestag sind häufig von BVerfG-Urteilen betroffen, wenn Gesetze für verfassungswidrig erklärt werden. So erklärte das Gericht etwa das Betreuungsgeld 2015 für verfassungswidrig, da dem Bund die Gesetzgebungskompetenz fehlte.
Die Beziehung zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist besonders spannungsreich. Während der EuGH den Vorrang des EU-Rechts betont, beharrt das BVerfG auf seiner Kontrolle über die “verfassungsrechtliche Identität” Deutschlands. Diese Spannungen zeigten sich deutlich in den Urteilen zur Europäischen Zentralbank und deren Anleihekaufprogrammen.
Fazit
Das Bundesverfassungsgericht hat sich seit 1951 als unabhängiger Hüter der Verfassung etabliert und durch wegweisende Urteile die deutsche Rechtsordnung nachhaltig geprägt. Mit einer Erfolgsquote von nur 2-3% bei Verfassungsbeschwerden wahrt es einerseits seine Autorität, andererseits sorgt es durch grundlegende Entscheidungen für den Schutz der Grundrechte und die Wahrung der demokratischen Ordnung in Deutschland.
Häufig gestellte Fragen
Wie werden Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt?
Die 16 Verfassungsrichter werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit für eine Amtszeit von zwölf Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.
Welche Verfahrensarten gibt es am Bundesverfassungsgericht?
Die wichtigsten sind Verfassungsbeschwerden (95% aller Verfahren), abstrakte und konkrete Normenkontrolle, Organstreitverfahren sowie Bund-Länder-Streitigkeiten.
Was war das bedeutendste Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
Das Lüth-Urteil von 1958 gilt als wegweisend, da es die Drittwirkung der Grundrechte etablierte und Grundrechte als objektive Wertentscheidungen definierte.
Wie viele Verfahren behandelt das Bundesverfassungsgericht jährlich?
Das Gericht bearbeitet jährlich etwa 6.000 Verfahren, nimmt aber nur 2-3% davon zur Entscheidung an. Die meisten werden als unzulässig oder unbegründet verworfen.
Können Urteile des Bundesverfassungsgerichts angefochten werden?
Nein, die Urteile des BVerfG sind unanfechtbar und bindend für alle anderen Gerichte und Staatsorgane. Sie können nur durch eine Grundgesetzänderung überwunden werden.

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